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Keine Berücksichtigung von Abmahnkosten im Kostenfestsetzungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 4 W 162/04 vom 06.12.2004

Rechtsgebiete:UWG, VV RVG
Schlagworte:Keine Berücksichtigung von Abmahnkosten im Kostenfestsetzungsverfahren
Stichwort:Keine Berücksichtigung von Abmahnkosten im Kostenfestsetzungsverfahren
Leitsatz:Abmahnkosten sind auch nach der Neuregelung in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG und nach der Neufassung des § 12 Abs. 1 UWG keine Kosten der Prozessvorbereitung, sondern solche, über deren Ersatzfähigkeit nach materiellem Recht zu entscheiden ist. Die auf die vorgerichtliche Abmahnung entfallende hälftige Besprechungsgebühr und Auslagenpauschale sind deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 4 W 162/04




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