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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKkeine Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts bei Berechnung des - 

keine Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts bei Berechnung des -

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 15.01 vom 28.02.2002

Bei der Ermittlung der Teilzeit-Nettobesoldung als Bezugsgröße für die Berechnung des Altersteilzeitzuschlags bleibt der Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG unberücksichtigt.

Bei der Ermittlung der fiktiven Vollzeit-Nettobesoldung sind 8 vom Hundert der Lohnsteuer ohne Rücksicht darauf abzuziehen, ob der Beamte der Kirchensteuerpflicht unterliegt.

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