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Keine Berücksichtigung der Kinderfreibeträge bei der pauschalen Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 EStG

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 48/03 vom 26.07.2007

Rechtsgebiete:EStG, EStG i.d.F. bis VZ 2000, GG
Schlagworte:Keine Berücksichtigung der Kinderfreibeträge bei der pauschalen Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 EStG
Stichwort:Keine Berücksichtigung der Kinderfreibeträge bei der pauschalen Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 EStG
Leitsatz:Bei der Ermittlung des Pauschsteuersatzes für die pauschale Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 EStG werden die auf den Lohnsteu-erkarten der Arbeitnehmer eingetragenen Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 48/03




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