JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Keine Berichtigung entsprechend § 319 Abs. 1 ZPO bei teilweise vergessener Kostenfestsetzung
| Rechtsgebiete: | ZPO, RPflG |
| Schlagworte: | Keine Berichtigung entsprechend § 319 Abs. 1 ZPO bei teilweise vergessener Kostenfestsetzung |
| Stichwort: | Keine Berichtigung entsprechend § 319 Abs. 1 ZPO bei teilweise vergessener Kostenfestsetzung |
| Leitsatz: | Wird im Kostenfestsetzungsverfahren die beantragte Festsetzung eines Teils der Kosten vergessen, so kann dies nicht im Berichtigungsverfahren entsprechend § 319 Abs. 1 ZPO, sondern nur mit der sofortigen Beschwerde korrigiert werden. Hilft der Rechtspfleger der sofortigen Beschwerde ab, so muss in der Abhilfeentscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens entschieden werden. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 4 W 54/02 | |
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