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Keine Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens vor rechtskräftiger Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch.

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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 11/02 vom 10.12.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Keine Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens vor rechtskräftiger Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch.
Stichwort:Keine Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens vor rechtskräftiger Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch.
Leitsatz:Wurde das Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen noch nicht beschieden, so beginnt im selbständigen Beweisverfahren die Frist zur Stellungnahme zum Gutachten erst mit der Bescheidung des Ablehnungsgesuchs.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 11/02




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