JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Keine Aussetzung des Verfahrens wegen möglicher Gesetzesänderung
| Rechtsgebiete: | EStG, FGO |
| Schlagworte: | Keine Aussetzung des Verfahrens wegen möglicher Gesetzesänderung, Veranlagung von Amts wegen nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG |
| Stichwort: | Keine Aussetzung des Verfahrens wegen möglicher Gesetzesänderung |
| Leitsatz: | 1. Beträgt die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24a EStG, jeweils mehr als 800 DM (410 ¤), ist eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG von Amts wegen durchzuführen. 2. Eine künftige mit Rückwirkung versehene Gesetzesänderung ist kein Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen für die Entscheidung des Rechtsstreits vorgreiflich ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. Mai 1984 IV R 75/80, juris). |
| Volltext: BFH - Urteil, VI R 14/06 | |
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