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Keine außerordentliche Kündigung wegen unerlaubten Genusses einer Tasse Kaffee (Entwendung geringfügiger Gegenstände)

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 12 Sa 107/04 vom 20.10.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB, KSchG
Schlagworte:Keine außerordentliche Kündigung wegen unerlaubten Genusses einer Tasse Kaffee (Entwendung geringfügiger Gegenstände), Ordentliche Kündigung rechtens wegen demonstrativer Missachtung einer betrieblichen Regelung über die Entgeltlichkeit eines Frühstücks für eine Buffetkraft
Stichwort:Keine außerordentliche Kündigung wegen unerlaubten Genusses einer Tasse Kaffee (Entwendung geringfügiger Gegenstände)
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 12 Sa 107/04




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