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keine Ausnahme bei Haushaltsgemeinschaft mit dem Ausbildungsförderung beziehenden Kind

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 14/11b AS 55/06 R vom 27.02.2008

Rechtsgebiete:SGB II, BAföG
Schlagworte:Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen - keine Ausnahme bei Haushaltsgemeinschaft mit dem Ausbildungsförderung beziehenden Kind
Stichwort:keine Ausnahme bei Haushaltsgemeinschaft mit dem Ausbildungsförderung beziehenden Kind
Leitsatz:Nutzen Hilfebedürftige eine Unterkunft gemeinsam mit anderen Personen, so sind die Kosten im Regelfall anteilig pro Kopf aufzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn eine Hilfebedürftige gemeinsam mit ihrer Tochter, die BAföG-Leistungen bezieht, eine Wohnung nutzt.
Volltext: BSG - Urteil, B 14/11b AS 55/06 R




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