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keine Anwendung auf zulassungsüberschreitende Anwendung eines zugelassenen Fertigarzneimittels

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BSG – Urteil, B 1 KR 12/06 R vom 14.12.2006

Rechtsgebiete:SGB V, AMG, GG, EGV 726/2004
Schlagworte:Krankenversicherung, verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich verlaufende Krankheit oder Verlust eines wichtigen Organs, keine Anwendung auf zulassungsüberschreitende Anwendung eines zugelassenen Fertigarzneimittels
Stichwort:keine Anwendung auf zulassungsüberschreitende Anwendung eines zugelassenen Fertigarzneimittels
Leitsatz:1. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf eine verfassungskonforme Leistungserweiterung nur wegen solcher Krankheiten, die in absehbarer Zeit zum Verlust des Lebens oder eines wichtigen Organs führen.

2. Die an eine solche Krankheit zu stellenden Anforderungen gehen über das Ausmaß hinaus, welches für die zulassungsüberschreitende Anwendung eines zugelassenen Fertigarzneimittels erforderlich ist.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 12/06 R




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