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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKeine Anwendbakeit der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 2000 für Gesellschafterdarlehen 

Keine Anwendbakeit der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 2000 für Gesellschafterdarlehen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 37/06 vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:EStG 2000, EStG
Schlagworte:Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft gegen die Gewährung von Mitunternehmeranteilen begründet keine Einlage i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000 - Zweck der Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000 - Keine Anwendbakeit der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 2000 für Gesellschafterdarlehen
Stichwort:Keine Anwendbakeit der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 2000 für Gesellschafterdarlehen
Leitsatz:Die Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft (gegen die Gewährung von Mitunternehmeranteilen) begründet keine Einlage i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000 (jetzt: Satz 5). Dies gilt auch, wenn der Wert des Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern auch anderen Kapitalunterkonten gutgeschrieben wird.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 37/06




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