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keine Anspruchsbegründung durch Mehrheitsbeschluss

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 98/07 vom 05.06.2007

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Wohnungseigentumsrecht, keine Anspruchsbegründung durch Mehrheitsbeschluss
Stichwort:keine Anspruchsbegründung durch Mehrheitsbeschluss
Leitsatz:Entgegen in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretener Auffassung kann eine Leistungspflicht einzelner Wohnungseigentümer, etwa zur Beseitigung baulicher Veränderungen, nicht durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss begründet werden.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 98/07




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