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keine Anrechnung einer Abfindung

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BAG – Urteil, 6 AZR 601/97 vom 20.05.1999

Rechtsgebiete:TV SozSich v. 31.08.1971
Schlagworte:Überbrückungsbeihilfe - keine Anrechnung einer Abfindung
Stichwort:keine Anrechnung einer Abfindung
Leitsatz:Leitsätze:

Nach § 5 TV SozSich sind andere Leistungen als nach § 4 Ziff. 1 TV SozSich, auf die der Arbeitnehmer für Zeiten des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe gegen den bisherigen Arbeitgeber Anspruch hat, auf die Überbrückungsbeihilfe anzurechnen. Eine Abfindung, durch die der Verlust des Arbeitsplatzes ausgeglichen werden soll, fällt nicht unter die Anrechnungspflicht.

Aktenzeichen: 6 AZR 601/97
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 20. Mai 1999
- 6 AZR 601/97 -

I. Arbeitsgericht
Gießen
- 2 Ca 82/96 -
Urteil vom 2. Mai 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hessisches
- 10 Sa 1227/96 -
Urteil vom 26. Mai 1997
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 601/97




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