JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > keine Anrechnung einer Abfindung
| Rechtsgebiete: | TV SozSich v. 31.08.1971 |
| Schlagworte: | Überbrückungsbeihilfe - keine Anrechnung einer Abfindung |
| Stichwort: | keine Anrechnung einer Abfindung |
| Leitsatz: | Leitsätze: Nach § 5 TV SozSich sind andere Leistungen als nach § 4 Ziff. 1 TV SozSich, auf die der Arbeitnehmer für Zeiten des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe gegen den bisherigen Arbeitgeber Anspruch hat, auf die Überbrückungsbeihilfe anzurechnen. Eine Abfindung, durch die der Verlust des Arbeitsplatzes ausgeglichen werden soll, fällt nicht unter die Anrechnungspflicht. Aktenzeichen: 6 AZR 601/97 Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 20. Mai 1999 - 6 AZR 601/97 - I. Arbeitsgericht Gießen - 2 Ca 82/96 - Urteil vom 2. Mai 1996 II. Landesarbeitsgericht Hessisches - 10 Sa 1227/96 - Urteil vom 26. Mai 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 601/97 | |
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