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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKkeine Anrechnung einer Abfindung 

keine Anrechnung einer Abfindung

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 6 AZR 601/97 vom 20.05.1999

Leitsätze:

Nach § 5 TV SozSich sind andere Leistungen als nach § 4 Ziff. 1 TV SozSich, auf die der Arbeitnehmer für Zeiten des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe gegen den bisherigen Arbeitgeber Anspruch hat, auf die Überbrückungsbeihilfe anzurechnen. Eine Abfindung, durch die der Verlust des Arbeitsplatzes ausgeglichen werden soll, fällt nicht unter die Anrechnungspflicht.

Aktenzeichen: 6 AZR 601/97
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 20. Mai 1999
- 6 AZR 601/97 -

I. Arbeitsgericht
Gießen
- 2 Ca 82/96 -
Urteil vom 2. Mai 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hessisches
- 10 Sa 1227/96 -
Urteil vom 26. Mai 1997

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