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keine Anerkennung einer in Marokko ausgesprochenen Privatscheidung

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 VA 11/00 vom 06.11.2001

Rechtsgebiete:EGBGB, FamRÄndG
Schlagworte:keine Anerkennung einer in Marokko ausgesprochenen Privatscheidung
Stichwort:keine Anerkennung einer in Marokko ausgesprochenen Privatscheidung
Leitsatz:1. Läss sich im Verfahren nach Art. 7 FamRÄndG betreffend die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen das maßgebende Scheidungsrecht in Anwendung von Art. 17 Abs. 1 EGBGB mangels Anknüpfungsmomenten im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EGBGB nicht feststellen, so ist die Wirksamkeit der Scheidung nach deutschem Recht zu beurteilen.

2. Ist für die Scheidung deutsches Recht maßgebend, so ist eine im Ausland (hier: Marokko) vollzogene Privatscheidung nicht anerkennungsfähig.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 VA 11/00




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