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Keine Abzugsfähigkeit dem Erben im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuerfestsetzung entstehender Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, II R 29/06 vom 20.06.2007

Rechtsgebiete:ErbStG
Schlagworte:Keine Abzugsfähigkeit dem Erben im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuerfestsetzung entstehender Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit
Stichwort:Keine Abzugsfähigkeit dem Erben im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuerfestsetzung entstehender Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit
Leitsatz:Die vom Erben aufgewendeten Kosten für einen Rechtsstreit, der die von ihm zu tragende eigene Erbschaftsteuer betrifft, sind nicht gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig. Dies gilt auch für die von dem Erben aufgewendeten Kosten für seine Vertretung im Einspruchs- oder Klageverfahren eines Vermächtnisnehmers, zu denen der Erbe hinzugezogen bzw. beigeladen wurde.
Volltext: BFH - Urteil, II R 29/06




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