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kein zusätzlicher Beitrag für Stiefeltern

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BSG – Urteil, B 12 P 4/06 R vom 18.07.2007

Rechtsgebiete:SGB I, SGB V, SGB XI
Schlagworte:Zuständigkeit - Durchführung - Pflegeversicherung bei Deutscher Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - kein zusätzlicher Beitrag für Stiefeltern
Stichwort:kein zusätzlicher Beitrag für Stiefeltern
Leitsatz:1. Seit dem 1.4.2007 ist für die Durchführung der Pflegeversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See deren dort errichtete Pflegekasse zuständig.

2. Stiefeltern haben den zusätzlichen Beitrag für kinderlose Mitglieder der Sozialen Pflegeversicherung nicht zu zahlen, ohne dass es darauf ankommt, wann die Stiefelternschaft begründet wurde.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 P 4/06 R




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