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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKkein vertikaler Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten im Beitragsrecht der Krankenversicherung 

kein vertikaler Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten im Beitragsrecht der Krankenversicherung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 12 KR 8/06 R vom 09.08.2006

Rechtsgebiete:SGB V, EStG, RVO
Schlagworte:Krankenversicherung, freiwillig Versicherter, Beitragsbemessung, kein vertikaler Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten im Beitragsrecht der Krankenversicherung, keine Minderung der beitragspflichtigen Einnahmen um einen Sparer-Freibetrag
Stichwort:kein vertikaler Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten im Beitragsrecht der Krankenversicherung
Leitsatz:Für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge freiwillig Versicherter ist ein Verlust bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weder von den beitragspflichtigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen noch von Versorgungsbezügen beitragsmindernd abzuziehen.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 KR 8/06 R




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