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Kein Verstoß gegen Grundsätze der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Verhältnismäßigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, VII B 149/08 vom 24.11.2008

Rechtsgebiete:GG, FGO, StBerG, BRAO, WiPrO
Schlagworte:Keine Vertretungsberechtigung pensionierter Richter vor dem BFH - Kein Verstoß gegen Grundsätze der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Kein Verstoß gegen Grundsätze der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Verhältnismäßigkeit
Leitsatz:Sowohl nach der bisherigen als auch nach der ab dem 1. Juli 2008 geltenden Rechtslage sind pensionierte Richter, die keine Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer sind, vor dem BFH nicht vertretungsberechtigt.
Volltext: BFH - Beschluss, VII B 149/08




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