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kein Verstoß gegen Gleichheitssatz

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 B 03.1619 vom 13.12.2005

Rechtsgebiete:UVG, GG, BGB
Schlagworte:Unterhaltsvorschussgesetz, Anrechnung des Kindergelds auf Unterhaltsleistungen, kein Verstoß gegen Gleichheitssatz, sachlicher Grund für Abweichung von § 1612 b Abs. 5 BGB
Stichwort:kein Verstoß gegen Gleichheitssatz
Leitsatz:Die unterschiedliche Behandlung des hälftigen Kindergeldanteils in § 2 Abs. 2 Satz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes und § 1612 b Abs. 5 BGB ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 B 03.1619




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