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kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot

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OVG-BERLIN – Urteil, OVG 2 B 16.99 vom 11.02.2003

Rechtsgebiete:BauO Bln, BO 58, BauNVO
Schlagworte:Nachbarklage, Rechtsnatur des Vorbescheids, "richtiger" Drittrechtsschutz bei angefochtenem Vorbescheid, Vollgeschossüberschreitung im Rahmen der zulässigen GFZ, Ausnahme vom Bebauungstiefenmaß, nördlich versetzte Lage, andere Ursache für mangelnde Besonnung, konkret situative Abwägung, kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot, Abstandflächenunterschreitung, wechselseitige Verletzung von Abstandflächenvorschriften, quantitativ und qualitativ wertende Betrachtung
Stichwort:kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot
Leitsatz:1. Die Versagung nachbarlicher Abwehrrechte bei wechselseitiger Abstandflächenunterschreitung setzt eine quantitativ und qualitativ wertende Betrachtung voraus.

2. Zur Rechtsnatur des Vorbescheids und der Frage des "richtigen" Drittrechtsschutzes gegen einen Vorbescheid und/oder die Baugenehmigung.
Volltext: OVG-BERLIN - Urteil, OVG 2 B 16.99




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