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Kein umgekehrter Haftungsdurchgriff auf die GmbH

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 311/02 vom 13.01.2003

Rechtsgebiete:GmbHG, ZPO, AO
Schlagworte:Kein umgekehrter Haftungsdurchgriff auf die GmbH
Stichwort:Kein umgekehrter Haftungsdurchgriff auf die GmbH
Leitsatz:Regelmäßig darf der Gläubiger des Gesellschafter/Geschäftsführers nicht unmittelbar auf das Vermögen der GmbH zugreifen, weil deren Vermögensmasse ausschließlich für deren Gläubiger reserviert ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 738).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 311/02




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