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Kein Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Einholung eines Schriftsachverständigen-Gutachtens zur Feststellung der Urheberschaft eines Beschwerdeschreibens

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 1896/07 vom 21.02.2008

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Kein Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Einholung eines Schriftsachverständigen-Gutachtens zur Feststellung der Urheberschaft eines Beschwerdeschreibens, Verstoß gegen Fürsorgepflicht durch Weitergabe von Verdächtigungen an die Belegschaft mit der Folge "sozialer Ausgrenzung" im Kollegenkreis, Streitgegenstand, unzulässige Klageänderung im 2. Rechtszug bei Vortrag weiterer eigenständiger Verletzungshandlungen
Stichwort:Kein Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Einholung eines Schriftsachverständigen-Gutachtens zur Feststellung der Urheberschaft eines Beschwerdeschreibens
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 1896/07




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