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Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung durch den Arbeitgeber über die Pflicht

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 49/05 vom 29.09.2005

Rechtsgebiete:BGB, SGB III
Schlagworte:Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung durch den Arbeitgeber über die Pflicht, sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden
Stichwort:Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung durch den Arbeitgeber über die Pflicht
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 49/05




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