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Kein Schadensersatz beim Kauf einer mangelhaften Sache ohne vorherige Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 8 U 146/04 vom 10.02.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kein Schadensersatz beim Kauf einer mangelhaften Sache ohne vorherige Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
Stichwort:Kein Schadensersatz beim Kauf einer mangelhaften Sache ohne vorherige Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
Leitsatz:1. Dem Käufer einer mangelhaften Sache steht grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch gem. § 437 Nr. 3, § 281 BGB zu, wenn er den Verkäufer nicht zuvor zur Nacherfüllung auffordert, den Mangel vielmehr selbst beseitigt, und keine der Ausnahmen für die Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 281 Abs. 2, § 440 BGB vorliegen.

2. In diesen Fällen besteht auch kein Anspruch des Käufers auf Ersatz der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen der Nacherfüllung in entsprechender Anwendung von § 326 Abs. 2 S. 2 BGB.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 146/04




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