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kein Schadenersatzanspruch eines Beamten bei Nichtgebrauch von -

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 38.98 vom 09.12.1999

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Aufstiegsverfahren, rechtswidrige Nichtauswahl zum -, Beförderung, entgangene - wegen rechtswidriger Nichtauswahl zum Aufstiegsverfahren, Schadenersatzanspruch, Rechtsbehelfe, kein Schadenersatzanspruch eines Beamten bei Nichtgebrauch von -, Schadenersatz, kein Anspruch auf - wegen rechtswidriger Nichtauswahl für Aufstiegsverfahren und dadurch entgangene Beförderung bei Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen.
Stichwort:kein Schadenersatzanspruch eines Beamten bei Nichtgebrauch von -
Leitsatz:Leitsatz:

Der in § 839 Abs. 3 BGB enthaltene Rechtsgedanke, wonach eine Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nicht eintritt, wenn der Verletzte mögliche Rechtsbehelfe ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat, gilt auch für die rechtswidrige Nichtauswahl für die Teilnahme am Verfahren zum Aufstieg in den höheren Dienst.

Urteil des 2. Senats vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 38.98 -

I. VG Saarlouis vom 22.09.1995 - Az.: VG 12 K 151/93 -
II. OVG Saarlouis vom 24.07.1997 - Az.: OVG 1 R 47/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 38.98




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