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Kein Rücktrag des nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 übergegangenen verbleibenden Verlustvortrags

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, I R 41/06 vom 20.12.2006

Rechtsgebiete:UmwStG, EStG
Schlagworte:Kein Rücktrag des nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 übergegangenen verbleibenden Verlustvortrags
Stichwort:Kein Rücktrag des nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 übergegangenen verbleibenden Verlustvortrags
Leitsatz:Der Eintritt der übernehmenden Körperschaft in einen verbleibenden Verlustvortrag der übertragenden Körperschaft nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 ermöglicht der übernehmenden Körperschaft nicht die Nutzung des übergegangenen Verlustvortrags im Wege des Verlustrücktrags (Bestätigung von Tz. 12.16 des BMF-Schreibens vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268).
Volltext: BFH - Urteil, I R 41/06




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