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kein Recht auf freiwillige Weiterversicherung nach § 26 Abs 2 S 1 SGB XI für Rentner mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Spanien) bei Vorliegen einer Pflichtversicherung am Aufenthaltsort

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BSG – Urteil, B 12 P 3/06 R vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:SGB IV, SGB XI, EWGV 1408/71, EGV 883/2004
Schlagworte:Soziale Pflegeversicherung - kein Recht auf freiwillige Weiterversicherung nach § 26 Abs 2 S 1 SGB XI für Rentner mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Spanien) bei Vorliegen einer Pflichtversicherung am Aufenthaltsort - Vorrang des Gemeinschaftsrechts
Stichwort:kein Recht auf freiwillige Weiterversicherung nach § 26 Abs 2 S 1 SGB XI für Rentner mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Spanien) bei Vorliegen einer Pflichtversicherung am Aufenthaltsort
Leitsatz:Einem Rentner mit Wohnsitz in Spanien, der sowohl eine Rente des deutschen als auch eine Rente eines spanischen Rentenversicherungsträgers bezieht, steht ein Recht auf Weiterversicherung in der sozialen Pflegeversicherung nicht zu.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 P 3/06 R




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