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Kein kommunaler Finanzausgleich durch Gewerbesteuerzerlegung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, I R 23/06 vom 04.04.2007

Rechtsgebiete:GewStG
Schlagworte:Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages eines Windkraftanlagenbetreibers - Kein kommunaler Finanzausgleich durch Gewerbesteuerzerlegung
Stichwort:Kein kommunaler Finanzausgleich durch Gewerbesteuerzerlegung
Leitsatz:1. Macht eine Gemeinde, auf deren Gebiet ein andernorts ansässiger Betreiber eine Windkraftanlage unterhält, ohne dort Arbeitnehmer zu beschäftigen, im Verfahren der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags des Betreibers geltend, eine Zerlegung nach dem allgemeinen Maßstab des § 29 GewStG führe wegen mit Errichtung und Betrieb der Anlage regelmäßig verbundener Schwertransporte und dadurch ausgelöster Schäden am gemeindlichen Straßen- und Wegenetz zu einem offenbar unbilligen Ergebnis i.S. von § 33 Abs. 1 GewStG, obliegt ihr eine konkrete Darlegung des Umfangs und der Intensität der Schwertransporte und der daraus im Erhebungszeitraum resultierenden Schäden.

2. Negative Auswirkungen der Windkraftanlage auf das Orts- und Landschaftsbild, auf den Wert von Wohngrundstücken und auf den Tourismus in der Standortgemeinde begründen keinen von § 29 GewStG abweichenden Zerlegungsmaßstab.
Volltext: BFH - Urteil, I R 23/06




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