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Kein Gefälligkeitsverhältnis bei unentgeltlicher Druckluftlieferung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 46/02 vom 13.02.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kein Gefälligkeitsverhältnis bei unentgeltlicher Druckluftlieferung
Stichwort:Kein Gefälligkeitsverhältnis bei unentgeltlicher Druckluftlieferung
Leitsatz:Stellt ein Industrieunternehmen einem anderen für dessen Betrieb unentgeltlich Druckluft zur Verfügung, so handelt es sich nicht um ein Gefälligkeitsverhältnis, wenn der Lieferant erkennen kann, dass etwaige Störungen bei der Druckluftversorgung unmittelbaren Einfluss auf den Betriebsablauf des Abnehmers haben und für diesen zu hohen wirtschaftlichen Risiken führen können.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 46/02




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