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Kein fehlendes Rechtsschutzinteresse für Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens nach § 98 ArbGG wegen nicht durchgeführter vorheriger Verhandlungen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 11 TaBV 23/06 vom 03.08.2006

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Kein fehlendes Rechtsschutzinteresse für Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens nach § 98 ArbGG wegen nicht durchgeführter vorheriger Verhandlungen
Stichwort:Kein fehlendes Rechtsschutzinteresse für Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens nach § 98 ArbGG wegen nicht durchgeführter vorheriger Verhandlungen
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 11 TaBV 23/06




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