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kein Erwerb der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes bei -

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 19.05 vom 21.11.2006

Rechtsgebiete:GG, StAG
Schlagworte:Adoptivkinder, kein Erwerb der Eigenschaft als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes bei Erwachsenenadoption, Abkömmlingseigenschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG von Adoptivkindern deutscher Volkszugehöriger, - keine Entstehung der - bei einer Erwachsenenadoption durch deutsche Volkszugehörige, Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Adoptivkinder als -, Erwachsenenadoption, kein Erwerb der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes bei -
Stichwort:kein Erwerb der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes bei -
Leitsatz:Eine Person, die als Volljährige von einem Vertriebenen vor dem Verlassen der Aussiedlungsgebiete adoptiert worden ist, erwirbt dadurch nicht die Abkömmlingseigenschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG und daher nicht nach § 40a Satz 1 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 19.05




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