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Kein ermäßigter Umsatzsteuertarif auf Leistungen eines Car-Sharing-Vereins

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 33/05 vom 12.06.2008

Rechtsgebiete:UStG 1993, AO
Schlagworte:Kein ermäßigter Umsatzsteuertarif auf Leistungen eines Car-Sharing-Vereins
Stichwort:Kein ermäßigter Umsatzsteuertarif auf Leistungen eines Car-Sharing-Vereins
Leitsatz:Die entgeltliche Überlassung von Kfz durch einen "Carsharing"-Verein an seine Mitglieder unterliegt dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 und nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG.
Volltext: BFH - Urteil, V R 33/05




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