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kein Beweisverwertungsverbot bei Verstößen gegen die EichO

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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 328/07 vom 29.05.2007

Rechtsgebiete:EichO
Schlagworte:fahrlässiges Führen eines überladenen Lkw, Ermittlung einer Überladung geklärt, kein Beweisverwertungsverbot bei Verstößen gegen die EichO, keine Vorlage an den EuGH
Stichwort:kein Beweisverwertungsverbot bei Verstößen gegen die EichO
Leitsatz:Zur Frage eines möglichen Beweisverwertungsverbotes bei Verstößen gegen § 7 b Abs. 2 Nr. 2 EichO.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 328/07




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