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kein Beschwerderecht eines Gläubigers des Betroffenen gegen Festsetzung einer Betreuervergütung aus dem Vermögen

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 244/02 vom 10.09.2002

Rechtsgebiete:BGB, FGG
Schlagworte:kein Beschwerderecht eines Gläubigers des Betroffenen gegen Festsetzung einer Betreuervergütung aus dem Vermögen
Stichwort:kein Beschwerderecht eines Gläubigers des Betroffenen gegen Festsetzung einer Betreuervergütung aus dem Vermögen
Leitsatz:Ist eine Betreuervergütung aus dem Vermögen (Nachlass) des Betroffenen festgesetzt worden, so steht dagegen einem Gläubiger des Betroffenen nicht deshalb ein Beschwerderecht zu, weil seine Befriedigung aus dem Vermögen (Nachlass) des Betroffenen durch die Vergütungsfestsetzung gefährdet wird.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 244/02




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