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BSG – Urteil, B 12 P 6/04 R vom 21.09.2005

Rechtsgebiete:SGB XI, GSiG, GG
Schlagworte:Pflegeversicherung - kein Beitrittsrecht - Leistungsbezieher einer bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Ausschluss - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:kein Beitrittsrecht
Leitsatz:1. Personen, die Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) erhalten, können der sozialen Pflegeversicherung nicht beitreten.

2. Der Ausschluss dieser Personengruppe von der Versicherungsberechtigung ist nicht verfassungswidrig.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 P 6/04 R




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