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kein Beitritt als schwerbehinderter Mensch zur freiwilligen Versicherung bei Verfehlung der notwendigen Vorversicherungszeit und nicht genutztem möglichen anderweitigen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 12 KR 16/07 R vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:SGB V, SGB X
Schlagworte:Krankenversicherung - kein Beitritt als schwerbehinderter Mensch zur freiwilligen Versicherung bei Verfehlung der notwendigen Vorversicherungszeit und nicht genutztem möglichen anderweitigen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Stichwort:kein Beitritt als schwerbehinderter Mensch zur freiwilligen Versicherung bei Verfehlung der notwendigen Vorversicherungszeit und nicht genutztem möglichen anderweitigen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung
Leitsatz:Das Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung als schwerbehinderter Mensch besteht nicht, wenn die notwendige Vorversicherungszeit verfehlt wird, weil ein möglicher anderweitiger Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht genutzt wurde.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 KR 16/07 R




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