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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKein Anspruch aus § 887 ZPO bei Annahmeverzug des Gläubigers. 

Kein Anspruch aus § 887 ZPO bei Annahmeverzug des Gläubigers.

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 263/01 vom 22.11.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kein Anspruch aus § 887 ZPO bei Annahmeverzug des Gläubigers.
Stichwort:Kein Anspruch aus § 887 ZPO bei Annahmeverzug des Gläubigers.
Leitsatz:Solange sich der Gläubiger von Mängelbeseitigungsarbeiten weigert,entsprechend der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht zumutbare Beeinträchtigungen hinzunehmen, befindet er sich im Annahmeverzug und es besteht kein Anspruch nach § 887 ZPO.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 263/01




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