Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKein Anspruch aus § 887 ZPO bei Annahmeverzug des Gläubigers. 

Kein Anspruch aus § 887 ZPO bei Annahmeverzug des Gläubigers.

Entscheidungen der Gerichte

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 263/01 vom 22.11.2001

Solange sich der Gläubiger von Mängelbeseitigungsarbeiten weigert,entsprechend der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht zumutbare Beeinträchtigungen hinzunehmen, befindet er sich im Annahmeverzug und es besteht kein Anspruch nach § 887 ZPO.

Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Kein Anspruch aus § 887 ZPO bei Annahmeverzug des Gläubigers. - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum