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kein Anspruch auf weitere Vergütung für stationäre Behandlung eines nicht mehr behandlungsbedürftigen Patienten beim Fehlen einer geeigneten Unterkunft

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BSG – Urteil, B 3 KR 15/06 R vom 28.02.2007

Rechtsgebiete:ApoG, BPflV, KHG, SGB V
Schlagworte:Krankenversicherung, Krankenhausbehandlung, Umfang der Vorleistung eines Krankenhauses für den Anspruch auf Vergütung einer stationären Behandlung, kein Anspruch auf weitere Vergütung für stationäre Behandlung eines nicht mehr behandlungsbedürftigen Patienten beim Fehlen einer geeigneten Unterkunft, Befugnis von Krankenhäusern zur Arzneimittelabgabe
Stichwort:kein Anspruch auf weitere Vergütung für stationäre Behandlung eines nicht mehr behandlungsbedürftigen Patienten beim Fehlen einer geeigneten Unterkunft
Leitsatz:1. Zum Umfang der Vorleistung eines Krankenhauses für den Anspruch auf Vergütung einer stationären Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

2. Der Umstand, dass bei einem nicht mehr behandlungsbedürftigen Patienten der Entlassung aus dem Krankenhaus das Fehlen einer geeigneten Unterkunft entgegensteht, begründet keinen Anspruch auf weitere Vergütung für stationäre Behandlung.

3. Zur Befugnis von Krankenhäusern zur Arzneimittelabgabe.
Volltext: BSG - Urteil, B 3 KR 15/06 R




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