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Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VIII R 2/07 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:AO, EStG
Schlagworte:Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten, § 12 Nr. 3 EStG ist verfassungsgemäß, objektives Nettoprinzip, obiter dictum, Abweichung i.S. des § 11 FGO
Stichwort:Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten
Leitsatz:§ 12 Nr. 3 EStG schließt den Abzug von Nachzahlungszinsen i.S. des § 233a AO als Werbungskosten unabhängig davon aus, ob der Steuerpflichtige den nachzuzahlenden Betrag --wie den Differenzbetrag zwischen festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen und festgesetzter Einkommensteuer-- vor der Nachzahlung zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen eingesetzt hat.
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 2/07




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