JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kaution
| Rechtsgebiete: | SGB II |
| Stichwort: | Kaution |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 AS 49/07 R | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, InsO |
| Stichwort: | Kaution |
| Leitsatz: | 1. Hat das Insolvenzgericht gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO angeordnet, dass ein Vermieter die im Besitz des Schuldners befindliche Mietsache nicht einziehen darf und diese zur Fortführung des Unternehmens des Schuldners eingesetzt werden kann, steht dem Vermieter in den ersten drei Monaten nach der Anordnung kein Nutzungsentgelt ("Zinsen") im Sinne von § 169 Satz 2 InsO zu. 2. Für eine analoge Anwendung des § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO ist wegen des abschließenden Charakters der §§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, 169 Satz 2 InsO kein Raum. 3. Die Bestimmungen der §§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, 169 Satz 2 InsO enthalten eine zulässige Regelung von Inhalt und Schranken des Eigentums bei der Gebrauchsüberlassung an Dritte (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG). 4. Der Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Miete nach § 535 Abs. 2 BGB ist ebenso wie sein Anspruch auf Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB eine Insolvenzforderung gemäß § 87 InsO. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 23 U 115/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Stichwort: | Kaution |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 1819/07 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Kaution, Verfall, Abtretung |
| Stichwort: | Kaution |
| Leitsatz: | 1. Eine gerichtliche Anordnung, dass eine Sicherheitsleistung durch denjenigen, gegen den sich das Verfahren richtet, als Eigenhinterleger zu erbringen sei, hat zur Folge, dass der (bedingte) Rückforderungsanspruch von Gesetzes wegen nicht abgetreten werden kann. 2. Die Möglichkeit der Stellung der Sicherheitsleistung durch Dritte kann nach richterlichem Ermessen ausgeschlossen werden, wenn entweder aufgrund der Persönlichkeit desjenigen, gegen den sich das Verfahren richtet, und seiner Beziehungen zu dem Sicherungsgeber nicht ausgeschlossen werden kann, dass ihm um der eigenen Freiheit willen der Verfall der Sicherheit gleichgültig ist, oder sonst die Sicherheitsleistung durch Dritte nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Gewähr dafür bietet, dass der Tatverdächtige sich dem weiteren Verfahren stellen wird. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ws 595/08 | |
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