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Kaufsache

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 21 U 57/05 vom 10.02.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kaufvertrag, Kaufsache, Kauf, Sache, Haus, Mangel, Sachmangel, Schimmel, Feuchtigkeit, Isolierung, Schaden, Arglist, Verschweigen, Kenntnis
Stichwort:Kaufsache
Leitsatz:1. Ein Wohnhaus, in dem es aufgrund einer unzureichenden Isolierung zu massiven Feuchtigkeitsschäden wie Schimmelbildung gekommen ist, ist zu Wohnzwecken und damit für die gewöhnliche Verwendung nicht geeignet. Dies stellt einen Mangel der Kaufsache im Sinne von § 434 BGB dar.

2. Zu den Indizien für ein arglistiges Verschweigen eines solchen Mangels von Seiten des Verkäufers.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 21 U 57/05



OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 109/00 vom 30.09.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kaufsache, Gebäude, Wohnung, Zusicherung
Stichwort:Kaufsache
Leitsatz:1. In der Bezeichnung der Kaufsache als "Wohnung", "Wohnungseigentum", " Wohnräume" alleine liegt in der Regel noch keine Zusicherung, dass das Gebäude nach seiner baulichen Beschaffenheit und nach den geltenden baurechtlichen Bestimmungen für Wohnzwecke geeignet sei.

2. Besteht jedoch aus der Sicht des Käufers konkreter Anlass, auf die gewünschte und erwartete Nutzbarkeit zu Wohnzwecken besonderes Augenmerk zu richten, so kann eine solche Bezeichnung der Kaufsache in dem keinen Hinweis auf insoweit bestehende Unsicherheiten enthaltenen Vertragstext jedenfalls dann als stillschweigende Zusicherung zu verstehen sein, wenn ihn der Verkäufer durch sein Verhalten davon abgehalten hat, auf der ausdrücklichen Formulierung einer Zusicherung im Vertragstext zu bestehen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 109/00


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