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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 3 U 44/03 vom 14.09.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kauf auf Probe, Kauf auf Feldprobe, Feldprobe
Stichwort:Kauf auf Feldprobe
Leitsatz:1. Beim Kauf eines landwirtschaftlichen Gerätes "auf Feldprobe" kann der Käufer die Ware nur zurückweisen, wenn sie die vertragsgemäßen sowie besonders zugesicherten Eigenschaften nicht aufweist oder bei Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse, unter denen er seinen Hof zu bewirtschaften hat, nicht zur vollen Zufriedenheit arbeitet.

2. Ist es beim Kauf "auf Feldprobe" weder ausdrücklich noch konkludent zur Bestimmung einer Frist gekommen, bis zu deren Ablauf der Käufer seine Billigung oder Missbilligung zu erklären hat, gilt sein Schweigen trotz Übergabe der Ware nicht als Billigung und können die in § 496 BGB a. F. = § 455 BGB n.F. vorgesehenen Rechtsfolgen nicht eingreifen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 3 U 44/03




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