JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung
| Rechtsgebiete: | GG, SGB V |
| Schlagworte: | Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung, Honorarverteilungsmaßstab, Verwendung des größten Teils des Gesamtvergütungsvolumens für Honorierung zu vollen Punktwerten, Verbleib von geringeren Punktwerten für restliche Leistungen, Gestaltungsfreiheit, keine Besitzstandswahrung für Vertrags(zahn)ärzte, Begründungspflicht, Normgeber, Einzelleistungsvergütungsobergrenzen für verschiedene Fachgruppen |
| Stichwort: | Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung |
| Leitsatz: | Ein Honorarverteilungsmaßstab darf vorsehen, dass der größte Teil des Gesamtvergütungsvolumens für eine Honorierung zu vollen Punktwerten verwendet wird und für die restlichen Leistungen lediglich geringe Punktwerte verbleiben. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 25/05 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB I, SGB V, Bema, BMV-Z, EKV-Z, SGB X, BGB |
| Schlagworte: | Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur eines rechtswidrig begünstigenden Honorarbescheides - Vertrauensschutz - keine Mehrfachabrechnung von Wurzelspitzenresektionen an demselben Zahn - sachlich-rechnerische Richtigstellung nach bundesmantelvertraglichen Bestimmungen stellen Sonderregelungen dar |
| Stichwort: | Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung |
| Leitsatz: | 1. Ein Honorarbescheid, der den Vertrags(zahn)arzt auf Grund fehlerhafter Anwendung des Bewertungsmaßstabs rechtswidrig begünstigt, kann grundsätzlich rückwirkend korrigiert werden. In besonderen Konstellationen ist eine Korrektur durch Vertrauensschutzgesichtspunkte begrenzt (Abgrenzung zu BSG vom 30.6.2004 - B 6 KA 34/03 R = BSGE 93, 69 = SozR 4-2500 § 85 Nr 11 und Weiterführung von BSG vom 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen). 2. Für mehrere Wurzelspitzenresektionen an demselben Zahn kann die Leistung nach Nr 54b oder 54c Bema in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung nur einmal vergütet werden (Bestätigung und Ergänzung von BSG vom 13.5.1998 - B 6 KA 34/97 R = SozR 3-5555 § 10 Nr 1). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 12/05 R | |
| Rechtsgebiete: | GG, SGB X, SGB I, SGB V, BMV-Z, EKV-Z |
| Schlagworte: | Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem Gesamtvergütungsvolumen - stärkere Begrenzung der Honorarverteilung bei Praxen mit höheren Umsätzen - keine Besitzstandswahrung im vertrags(zahn)ärztlichen Honorierungsbereich |
| Stichwort: | Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung |
| Leitsatz: | 1. Die sich aus den Bundesmantelverträgen ergebende umfassende Befugnis der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung von Honorarbescheiden ist in besonderen Konstellationen durch Vertrauensschutz zu Gunsten der Vertrags(zahn)ärzte begrenzt. Steht bei Erlass der Quartalshonorarbescheide das zu verteilende Gesamtvergütungsvolumen noch nicht abschließend fest, so muss die K(Z)ÄV die Vertrags(zahn)ärzte auf die möglichen Folgen hinweisen, falls die Gesamtvergütungen geringer ausfallen als bei der bisherigen Honorarverteilung zu Grunde gelegt. Andernfalls darf sie die Honorarbescheide später nicht zu deren Lasten korrigieren. 2. Bei der Honorarverteilung dürfen Praxen mit höheren Umsätzen stärker begrenzt werden als umsatzschwächere. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 17/05 R | |
"Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum