JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kassenärztliche Vereinigung
| Rechtsgebiete: | SGB I, SGB V, SGB X, BDSG |
| Schlagworte: | Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer - Krankenhaus - Vertragsarzt - keine Datenübermittlung an private Dienstleistungsunternehmen zwecks Leistungsabrechnung - Kassenärztliche Vereinigung - Zurückweisung von Abrechnungen durch private Abrechnungsstellen |
| Stichwort: | Kassenärztliche Vereinigung |
| Leitsatz: | 1. Im Geltungsbereich des SGB V ist die Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer nur dann und in dem Umfang erlaubt, in dem bereichsspezifische Vorschriften über die Datenverarbeitung im SGB 5 dies gestatten; die allgemeinen Regelungen des Datenschutzes, die die Datenübermittlung bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung des Betroffenen erlauben, finden insoweit keine Anwendung. 2. Krankenhäuser sowie Vertragsärzte dürfen Patientendaten, die gesetzlich Krankenversicherte betreffen, nicht zur Erstellung der Leistungsabrechnung an private Dienstleistungsunternehmen übermitteln. 3. Die KÄV ist berechtigt, durch private Abrechnungsstellen ohne ausreichende gesetzliche Ermächtigung erstellte Abrechnungen zurückzuweisen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 37/07 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB V, BSHG, BVG |
| Schlagworte: | Kassenärztliche Vereinigung - Vergütung der Behandlungskosten für Patienten von sogenannten sonstigen Kostenträgern - Durchschnittspunktwerte der Ersatz- bzw Primärkassen |
| Stichwort: | Kassenärztliche Vereinigung |
| Leitsatz: | Es ist nicht zu beanstanden, wenn Kassenärztliche Vereinigungen alle Leistungen von Vertragsärzten für Patienten, deren Behandlungskosten von so genannten sonstigen Kostenträgern getragen werden, mit dem Durchschnittspunktwert der Ersatzkassen bzw der Primärkassen vergüten. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 48/07 R | |
| Rechtsgebiete: | ThürRettG, SGB V, BGB |
| Schlagworte: | Sicherstellungsauftrag, Rettungsdienst, Notarzt, Vertragsarzt, Nichtvertragsarzt, Notfalldienst, Sachleistungsprinzip, ärztliche Leistung, Bereithaltepauschale, Nulleinsätze, Nulleinsatzpauschale, Bereitschaft, Vergütung, Rettungsdienstträger, Krankenkasse, Kassenärztliche Vereinigung, KV, Budgetvereinbarung, Landkreis, Rückabwicklung, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, "Abwälzungsanspruch", GoA |
| Stichwort: | Kassenärztliche Vereinigung |
| Leitsatz: | 1. Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch wegen einer Geldleistung scheidet aus, wenn es bereits an der Durchsetzbarkeit der Leistungspflicht im sogenannten Valutaverhältnis (Leistungsverhältnis) fehlt. Leistet eine unzuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft (hier Landkreis) an einen Dritten (hier niedergelassene Ärzte), kann sie von der anderen - vermeintlich zuständigen - Körperschaft (hier Kassenärztliche Vereinigung) im sog. Deckungsverhältnis keine Erstattung der Geldleistung verlangen, wenn der Dritte im - vermeintlichen -Leistungsverhältnis nicht gegen die andere Körperschaft vorgegangen ist. 2. Der Träger des Rettungsdienstes kann von der Kassenärztlichen Vereinigung in "vereinbarungsloser Zeit" keinen Aufwendungsersatz für die Vergütung der Nulleinsätze gegenüber den im Rettungsdienst eingesetzten Vertragsärzten nach den Vorschriften über die GoA (§ 683 BGB) verlangen. Ein solcher Anspruch steht im Widerspruch zu dem für diese Leistungen geltenden Vertragsmodell (vgl. §§ 72 Abs. 2, 82, 85 und 87 SGB V [a. F.] und dem diesem innewohnenden Prinzip der Verhandlungsparität. Es ist daher systemwidrig, wenn ein Träger des Rettungsdienstes unter Umgehung der von einem erheblichen Gestaltungsspielraum geprägten Budgetverantwortlichkeit der Kassen bzw. der KV und ohne selbst unmittelbar Vertragspartner im gestuften vertragsärztlichen Vergütungssystem zu sein, mit einzelnen Ärzten Honorare aushandelt, die nach Art und Höhe einer vertrags- bzw. satzungsrechtlichen Grundlage entbehren. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 1021/04 | |
| Rechtsgebiete: | SGB V |
| Schlagworte: | Kassenärztliche Vereinigung - eventuelle Punktwertstützungsmaßnahmen bei dauerhaftem Absinken des Punktwertes einer Arztgruppe um mehr als 15% gegenüber landesdurchschnittlichem Anforderungspunktwert |
| Stichwort: | Kassenärztliche Vereinigung |
| Leitsatz: | Wenn der Punktwert in einem einzelnen Leistungsbereich einer Arztgruppe dauerhaft um mehr als 15% hinter dem landesdurchschnittlichen Anforderungspunktwert zurückbleibt, kann nur auf der Basis einer Gesamtbetrachtung der Honorarentwicklung der betroffenen Arztgruppe und eines Vergleichs mit anderen Arztgruppen beurteilt werden, ob die Kassenärztliche Vereinigung Stützungsmaßnahmen ergreifen muss (Abgrenzung zu BSGE 83, 1 = SozR 3-2500 § 85 Nr 26 und Fortentwicklung von BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr 12). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 43/06 R | |
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