JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kaskoversicherung: Angabe von Vorschäden
| Rechtsgebiete: | AKB |
| Schlagworte: | Kaskoversicherung: Angabe von Vorschäden |
| Stichwort: | Kaskoversicherung: Angabe von Vorschäden |
| Leitsatz: | 1. Bei Vorschäden aus zwei Unfällen - im Februar und August 2004 - liegt eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit vor, wenn der Versicherungsnehmer auf die im Schadenanzeigeformular gestellte Frage "Gab es Vorschäden? Höhe? Wann und wodurch sind diese eingetreten?" lediglich antwortet: "Auffahrunfall, defekte Stoßstange, in '04." 2. Die Erkenntnismöglichkeiten des Versicherers aus der sog. Uniwagnis-Datei lassen die Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers unberührt (Anschluss an BGH, VersR 2007, 481). |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 20 U 109/07 | |
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