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Kartellrecht

Entscheidungen der Gerichte

BGH – Beschluss, EnVR 55/08 vom 06.05.2009

Der gemeinsame übergeordnete Geschäftszweck i.S. des § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG setzt eine funktionale Verbindung der an das Netz angeschlossenen Letztverbraucher voraus.

OLG-CELLE – Beschluss, 13 Verg 7/08 vom 09.04.2009

1. Zur Prüfung eines Verstoßes gegen § 108 NGO im Vergabeverfahren.

2. § 16 VgV ist auf Mitglieder eines Beirates oder Aufsichtsrates einer Gesellschafterin entsprechend anzuwenden, wenn diese Gesellschafterin einen erheblichen Anteil (hier 49 bzw. 51 %) des Bieters hält, sich der Bieter im Vergabeverfahren für den Nachweis seiner Eignung auf die Eignung (zumindest auch) dieser Gesellschafterin stützt und auch die Abwicklung der ausgeschriebenen Dienstleistung in nicht unerheblichem Umfang über deren Personal, Organisation und Ressourcen erfolgen soll.

BAG – Urteil, 2 AZR 894/07 vom 12.03.2009

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer schriftlich erklärten fristlosen Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer ist regelmäßig treudwidrig.

OLG-BRAUNSCHWEIG – Urteil, 2 U 9/08 vom 16.12.2008

1. Das UWG findet auf gesetzliche Krankenkassen Anwendung, wenn diese gemäß § 194 Abs. 1a SGB V ihren Versicherten die Vermittlung von privaten Zusatzversicherungen bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen anbieten. § 69 SGB V, wonach bestimmte Rechtsbeziehungen der Krankenkassen unter Ausschluss des UWG abschließend im 4. Kapitel des SGB V geregelt sind, greift in diesem Bereich nicht ein.

2. Wenn eine gesetzliche Krankenkasse einen ihrer Versicherten ohne dessen ausdrückliche Zustimmung anruft und ihm die Vermittlung einer privaten Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung anbietet, verstößt sie gegen § 7 II Nr. 2 UWG.

OLG-CELLE – Beschluss, 11 W 43/08 vom 12.12.2008

Ein Vertrag zur Beauftragung Dritter mit der Arbeitsvermittlung nach § 37 SGB III hat öffentlichrechtliche Rechtsnatur.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 Verg 4/08 vom 27.11.2008

1 a. Bei der Entscheidung der Vergabestelle darüber, ob ein Angebot keine Berücksichtigung bei der Vergabe gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A findet, steht der Vergabestelle ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Die Entscheidung ist in der Nachprüfungsinstanz nur danach zu überprüfen, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten, der Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt, die selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und keine sachwidrigen oder gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßenden Erwägungen angestellt wurden.

1 b. Zu den "allgemeinen Bewertungsgrundsätzen", im o. g. Sinne.

2 a. Die Vergabestelle ist auf Grund vergaberechtlicher Vorschrift - etwa auf Grund § 97 GWB oder § 25 Nr. 2 VOL/A - nicht allgemein verpflichtet, von sich aus Erkundigungen über die Eignung eines Bewerbers einzuholen.

2 b. Hat die Vergabestelle in den Ausschreibungsunterlagen lediglich vorgegeben, dass die Bewerber eine "aktuelle Liste mit nach Art und Größe vergleichbaren Referenzobjekten" ihrer Bewerbung beizufügen hätten, enthält dies keine Festlegung dahingehend, dass die Vergabestelle zu allen in den Bewerbungen genannten Referenzobjekten Erkundigungen einholen würde.

3. Die Eignung eines Bewerbers im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A ist rein objektiv zu bestimmen; im Rahmen der Prognose, die die Vergabestelle zur Feststellung der Eignung anzustellen hat, kann ohne weiteres auch auf frühere Fehlleistungen des Bewerbers abgestellt werden, die dieser nicht gewollt oder ohne Rechtsverletzungsbewußtsein begangen hat.

4 a. Die Vergabestelle hat im Rahmen ihrer Prognose gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A kein gerichtsähnliches Verfahren zur Feststellung bestimmter früherer Fehlleistungen einzelner Bewerber durchzuführen; ausreichend ist es u.a., dass eine von der Vergabestelle eingeholte Referenz auf seriöse Quellen zurückgeht und keine bloßen Gerüchte wiedergibt, sondern eine gewisse Erhärtung des Verdachts der Ungeeignetheit zulässt.

4 b. Der übereinstimmende Bericht zweier Schulhausmeister gegenüber ihrem Dienstherren kann jedenfalls dann als "seriöse Quelle" angegeben werden, wenn die Hausmeister erkennbar um die Abgabe eines differenzierten Bildes bemüht sind und nicht pauschal negativ gegenüber dem Bewerber eingestellt sind.

5. Ist nicht zu erkennen, dass die Vergabestelle ihre Prognose gemäß § 25 Nr. 2, Abs. 1 VOL/A maßgeblich auf Vorfälle stützt, die sie nicht hätte heranziehen dürfen, führt die fehlende Heranziehbarkeit nicht zur Beanstandung der Prognoseentscheidung.

6. Der Auftraggeber eines Vertrages über die Reinigung diverser Unterkünfte, die von Dritten bewohnt werden, hat dem Auftragnehmer nur dann den jederzeitigen Zugang zu den Unterkünften zu ermöglichen, wenn er sich hierzu in dem Vertrag eigens verpflichtet; aus § 242 BGB ergibt sich eine solche Pflicht nicht ohne weiteres. Die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

BSG – Urteil, B 3 KR 23/07 R vom 17.07.2008

1. Ein Leistungserbringer von Haushaltshilfe kann Anspruch auf Abschluss einer von ihm unterbreiteten Vergütungsvereinbarung haben, wenn der Vergütungsvorschlag der Krankenkasse gegen die Anforderungen des Kartellrechts oder gegen Grundrechte des Leistungserbringers verstößt und nach den konkreten Umständen des Einzelfalls anders als durch Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nach dem Angebot des Leistungserbringers ein rechtmäßiges Verhalten der Krankenkasse nicht möglich ist.

2. Eine Krankenkasse darf einen mit ihr durch Versorgungsvertrag verbundenen Leistungserbringer gegenüber konkurrierenden Anbietern gleichartiger Leistungen (hier: Wohlfahrtsverbände) ohne sachlich gerechtfertigten Grund weder unmittelbar noch mittelbar unterschiedlich behandeln, wenn sie eine marktbeherrschende oder marktstarke Stellung inne hat.

3. Zur Feststellung der marktbeherrschenden oder marktstarken Stellung einer Krankenkasse und deren Missbrauchs beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen.

BSG – Beschluss, B 1 SF 1/08 R vom 22.04.2008

1. Bei Streitigkeiten gegen Entscheidungen der Vergabekammern des Bundes oder der Länder wegen Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a SGB V ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet und der Primärrechtsschutz gewährleistet.

2. Weder das Grundgesetz noch das Recht der Europäischen Gemeinschaften verlangen, dass ausschließlich Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit Entscheidungen der Vergabekammern überprüfen.

3. Bei den Entscheidungen der Vergabekammern handelt es sich um Verwaltungakte einer Behörde, nicht dagegen um Rechtsprechung durch Gerichte.

OLG-CELLE – Beschluss, 13 VA 1/07 (Kart) vom 10.01.2008

Bei der Prüfung, ob ein Gasversorgungsunternehmen "marktbeherrschend" i. S. von § 19 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 2 GWB ist, ist zu berücksichtigen, dass Gasversorgungsunternehmen auf dem Wärmemarkt in einem (Substitutions) Wettbewerb mit Anbietern konkurrierender Heizenergieträger stehen.

BSG – Urteil, B 6 KA 1/05 R vom 11.10.2006

1. Kardiologen, die kernspintomographische Untersuchungen der Herzregion durchführen wollen, bedürfen einer Genehmigung nach der Kernspintomographie-Vereinbarung. Diese kann nicht erteilt werden, wenn der Kardiologe keine Weiterbildung in radiologischer Diagnostik absolviert hat.

2. Die Normgeber der Kernspintomographie-Vereinbarung müssen prüfen, ob die derzeit normierten persönlichen Anforderungen an die im ärztlichen Weiterbildungsrecht seit dem Jahre 2003 ermöglichte Zusatz-Weiterbildung in fachgebundener Magnet-Resonanz-Tomographie anzupassen sind.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, VI-3 Kart 143/06 (V) vom 05.04.2006

1. Die Ausnahmetatbestände des § 110 Abs. 1 EnWG sind eng auszulegen, da der Gesetzgeber nur bestimmte Objektnetze und nicht sämtliche - nicht der allgemeinen Versorgung dienende - Arealnetze von der Regulierung ausnehmen wollte.

2. Als Dienstleistungsnetz i.S.d. § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG kann nur ein Netz privilegiert sein, das dazu dient, durch einen gemeinsamen übergeordneten Geschäftszweck bestimmbare Letztverbraucher mit Energie zu versorgen, so dass ein rein versorgungsbezogener Geschäftszweck nicht ausreicht.

3. Ein Eigenversorgungsnetz i.S.d. § 110 Abs. 1 Nr. 3 EnWG liegt nur dann vor, wenn die Versorgung des Letztverbrauchers aus einer ausschließlich oder überwiegend für ihn errichteten und betriebenen Stromerzeugungsanlage erfolgt. Da der Gesetzgeber der Eigenversorgung durch eine eigene Stromerzeugungsanlage das so gen. Contracting gleichstellen wollte, fallen hierunter auch solche Netze, durch die der Letztverbraucher aus einer nicht von ihm selbst, sondern von einem Contractor betriebenen Stromerzeugungsanlage versorgt wird. Nicht ausreichend ist es, dass allein das Netz von einem Contractor errichtet und betrieben wird.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 2490/05 vom 06.03.2006

1. § 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO i.d.F. des Gesetzes vom 01.12.2005 (Gbl. S. 705) hat drittschützende Wirkung für private Anbieter.

2. Der Begriff des Unternehmens in § 102 Abs. 1 GemO ist nicht funktional, sondern institutionell zu verstehen, und setzt einen "Betrieb" mit einer gewissen organisatorischen Verfestigung voraus.

3. Zur kartellrechtlichen Bewertung der Vermietung eines im Kreishaus in räumlicher Nähe zur Kfz-Zulassungsstelle gelegenen Raumes an einen Schilderpräger.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 1 Ta 239/04 vom 25.07.2005

Die Beifügung von Belegen gemäß § 117 Abs. 2 ZPO ist - anders als die Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für den Prozesskostenhilfeantrag. Aus § 118 Abs. 2 ZPO ergibt sich vielmehr, dass es Sache des Gerichts ist, dem Antragsteller ggf. aufzugeben, seine Angaben durch Vorlage von Belegen glaubhaft zu machen.

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 248/04 (Kart) vom 07.04.2005

Die DPAG darf auch die personellen, sachlichen und finanziellen Mittel, die sie wegen des Briefzustellungsmonopols vorhält und/oder durch dieses erwirtschaftet hat, einsetzen, um auf anderen , nicht nur klassischen Postmärkten, tätig zu werden; auf den neuen Märkten muss sie sich nur wie jedermann wettbewerbskonform verhalten.

BAG – Beschluss, 7 ABR 56/03 vom 13.10.2004

Sind mehrere Gesellschafter an mehreren Unternehmen paritätisch beteiligt , so dass sie die Gemeinschaftsunternehmen nur gemeinsam iSd. §§ 15 ff. AktG beherrschen können, kommt die Bildung eines Konzernbetriebsrats bei der gesamten Unternehmensgruppe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG iVm. § 18 Abs. 1 AktG nicht in Betracht. Denn die Gemeinschaftsunternehmen bilden jeweils im Verhältnis zu jedem Gesellschafter als herrschendem Unternehmen einen Konzern (mehrfache Konzernbildung). Damit kann grundsätzlich nur bei jedem der herrschenden Unternehmen ein Konzernbetriebsrat gebildet werden.

BGH – Beschluss, 4 StR 428/03 vom 22.06.2004

Eine "rechtswidrige Absprache" im Sinne des § 298 Abs. 1 StGB liegt nur bei einer kartellrechtswidrigen Absprache zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen vor.

BGH – Urteil, III ZR 271/03 vom 17.06.2004

Das durch die Anordnung des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung vom 8. März 1934 gegenüber den Lebensversicherungsunternehmen und den Vermittlern von Lebensversicherungsverträgen ausgesprochene Verbot, Versicherungsnehmern in irgendeiner Form Sondervergütungen zu gewähren, enthält kein gesetzliches Verbot mit Nichtigkeitsfolge im Sinne des § 134 BGB.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 20.02 vom 03.12.2003

Der Zugangsanspruch nach § 33 Abs. 1 TKG umfasst auch solche Leistungen des marktbeherrschenden Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, die sein Wettbewerber lediglich zum Zwecke des Wiederverkaufs an seine Endkunden in Anspruch nimmt (sog. "Resale", hier von Teilnehmeranschlüssen sowie von Orts- und Cityverbindungen).

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-20 U 27/03 vom 18.11.2003

Mangels Anwendbarkeit der Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb hat ein Wettbewerbsverband keinen Anspruch auf Unterlassung von Blutzucker- und Blutdruckmessungen, die ein Apotheker aufgrund eines entsprechenden Vertrags mit einer gesetzlichen Krankenversicherung für ihre Mitglieder durchführt, und ist insofern auch nicht klagebefugt.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 3127/01 vom 16.07.2003

Die Verpackungsverordnung hat zur Stärkung der Produktverantwortung im Sinne des § 22 KrW-/AbfG die Aufgabe der Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen insgesamt und bundesweit aus dem Bereich der öffentlichen Abfallentsorgung herausgenommen und auf die beteiligte Privatwirtschaft übertragen.

Eine Beteiligung öffentlich-rechtlicher Körperschaften an der gezielten Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher kommt allenfalls dann in Betracht, wenn es sich um die Beteiligung an einem aufgrund der Verpackungsverordnung behördlich festgestellten System handelt.

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 227/02 vom 22.05.2003

1. Die Frage, ob eine Vereinbarung geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel spürbar zu beeinträchtigen, ist nicht allein nach der Höhe des Marktanteils, sondern auch der Schwere des Verstoßes gegen das Kartellrecht zu beurteilen.

2. Die Auslegung eines gegen europäisches Kartellrecht verstoßenden Vertrages kann ergeben, dass die Nichtigkeit auch markenrechtliche Ansprüche erfasst, die durch den Vertrag begründet worden sind.

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 225/02 vom 17.04.2003

Ein Sonderpostenmarkt, der Fahrräder mit einer Abbildung in fahrbereitem Zustand zu 'Abholpreisen' bewirbt und die Fahrräder in dem Geschäft in Kartons verpackt mit in Fahrtrichtung gedrehten Lenkern und nach innen gerichteten Pedalen zum Verkauf bereit hält, handelt nicht irreführend in Sinn des § 3 UWG.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1220/02 vom 10.03.2003

1. Die Herausnahme von im Saarland ansässigen Betrieben aus dem räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk v. 23.11.1992 verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

2. Die tarifvertraglichen Regelungen des VTV/Maler verstoßen weder gegen § 1 GWB noch gegen das europarechtliche Kartellverbot des Art. 81 EG (früher Art. 85 EGV)

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 209/02 vom 20.02.2003

Maßnahmen, die dem Anlocken von Kunden dienen, sind wettbewerbswidrig gemäß § 1 UWG, wenn sie mit einer Belästigung des Kunden verbunden sind, die nach den Anschauungen des durchschnittlichen, verständigen Verkehrsteilnehmers das noch tragbare Maß überschreiten. Hierzu zählt das unaufgeforderte Ansprechen von Kunden vor dem Geschäft eines Mitbewerbers jedenfalls dann, wenn damit nach den Umständen des Falles eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Kunden verbunden ist.

OLG-DRESDEN – Urteil, 14 U 1990/01 vom 28.01.2003

I. Die Prozessvoraussetzung der vorgängigen Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens gemäß § 16 Abs. 1 WahrnG findet keine Anwendung, wenn es im Rahmen einer Unterlassungsklage um die Frage geht, ob bereits vor Abschluss eines Vertrages nach Maßgabe des Kontrahierungszwangs gemäß § 87 Abs. 4 UrhG eine Kabelweitersendung erfolgen darf. Ein solcher Rechtsstreit ist nicht als Streitfall im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 WahrnG anzusehen, da er weder vom Wortlaut noch vom Zweck dieser Regelung erfasst wird.

II. Der in § 87 Abs. 4 UrhG angeordnete Kontrahierungszwang begründet kein unmittelbares Recht auf die Inanspruchnahme der aus dem zu schließenden Vertrag geschuldeten Leistung auf Einräumung des Rechts der Kabelweitersendung (§ 20 b Abs. IS. 1 UrhG), sondern lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages zu angemessenen Bedingungen, sofern nicht ein die Ablehnung sachlich rechtfertigender Grund besteht.

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 156/02 vom 19.12.2002

Es wäre eine Überspannung der Pflicht zu unlauterem Wettbewerbshandeln, von einem Gewerbetreibenden zu verlangen, sich vorsichtshalber auch dann nach der strengsten Gesetzesauslegung und Einzelfallbeurteilung zu richten, wenn die zuständigen Behörden und Gerichte sein Verhalten ausdrücklich als zulässig bewerten (BGH, GRUR 2002, 269, 270 - Sportwetten-Genehmigung -). Entsprechendes kann nach Ansicht des Senats bei einer nicht eindeutigen Gesetzeslage dann gelten, wenn Gerichte die Strafbarkeit für entsprechende Fälle verneint haben und die Staatsanwaltschaft sowie die zuständigen Verwaltungsbehörden von dem Wettbewerbshandeln des Gewerbetreibenden seit längerem in Kenntnis gesetzt sind und weder einschreiten noch zu erkennen geben, dass sie das Wettbewerbshandeln für strafbar halten.

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 117/02 vom 31.10.2002

Die zahlenmäßige Beschränkung auf drei Tätigkeitsschwerpunkte in § 7 Abs. 1 BORA greift nicht ein, wenn in der Anzeige einer Anwaltssozietät eine Zuordnung der angegebenen Tätigkeitsschwerpunkte zu bestimmten Anwälten der Sozietät nicht vorgenommen wird, und wenn die Anzeige nicht den Eindruck erweckt, dass einzelne Sozietätsmitglieder mehr als drei Tätigkeitsschwerpunkte haben.

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 125/02 vom 05.09.2002

1. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist nicht anzunehmen, dass eine vorgefertigte Kündigungserklärung, die im Wesentlichen aus dem Satz 'hiermit kündigen wir die bei Ihnen bestehende Versicherung zum 01.01.2002' besteht und im Hinblick auf die zu kündigenden Versicherungsverträge noch ergänzt werden muss, geeignet ist, Vorstandsmitglieder des Versicherten zu einem unüberlegten Vertragsabschluss mit einer neuen Versicherung zu veranlassen oder ihre Entscheidungsfreiheit unzumutbar einzuengen.

2. Es liegt auch kein unlauteres Verhalten vor, wenn der Vorsitzende eines Ortsverbandes des Versicherten den Vorständen der Bezirksverbände Versicherungen eines Unternehmens, für das er gewerblich als Vertreter tätig wird, anbietet, wenn er offen als Vertreter der Versicherung auftritt und nicht ersichtlich ist, dass die angesprochenen Vorstandsmitglieder der Bezirksverbände sich durch einen Hinweis auf seine Verbandstätigkeit gebunden fühlen können.

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 137/01 vom 11.07.2002

Laborfachärzte, die einer Laborgemeinschaft niedergelassener Ärzte durch Subventionen ermöglichen, O I- und O II-Untersuchungen zu Preisen deutlich unterhalb der Honorarsätze des EBM anzubieten, um auf diese Weise Nachfrage auf Leistungen ihrer eigenen Facharztpraxis zu lenken, handeln unter dem Gesichtspunkt des 'übertriebenen Anlockens' wettbewerbswidrig.

OLG-DRESDEN – Urteil, U 1763/01 vom 31.01.2002

1. Ein Verlag, der in Zusammenarbeit mit der DeTeMedien GmbH das Örtliche Telefonbuch druckt, ist als relativ marktstarkes Unternehmen anzusehen.

2. Der Schutz der eigenen Handelsvertreter rechtfertigt nicht die Weigerung eines Verlages, den Auftrag einer Werbeagentur zur Veröffentlichung einer Anzeige ihrer Kunden im Örtlichen Telefonbuch auszuführen. Er verstösst in diesem Falle vielmehr gegen das Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB.

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