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Karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft

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LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 8 TaBV 58/06 vom 29.08.2006

Rechtsgebiete:BetrVG 1972
Schlagworte:Karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft
Stichwort:Karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft
Leitsatz:Ist das streitige Krankenhaus von der Diakonie unter Abweichung von den von ihr selbst aufgestellten und als unabdingbar bezeichneten Mindestanforderungen als Mitglied aufgenommen worden, so ist für die Anerkennung als karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft i. S. von § 118 (2) BetrVG 1972 entscheidend, ob dennoch das von der Rechtsprechung geforderte Mindestmaß an Einflussmöglichkeiten der Kirche gegeben ist, das es rechtfertigen würde, den Arbeitgeber von den Konfrontationen staatlicher Betriebsverfassung zu befreien.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 8 TaBV 58/06




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