JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Karenzentschädigung
| Rechtsgebiete: | BGB, HGB, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Karenzentschädigung |
| Stichwort: | Karenzentschädigung |
| Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 Sa 378/08 | |
| Rechtsgebiete: | HGB, BGB |
| Schlagworte: | Karenzentschädigung |
| Stichwort: | Karenzentschädigung |
| Leitsatz: | 1. Die Nichtigkeit oder Anfechtung eines Arbeitsvertrags führt nicht schlechthin zur Nichtigkeit einer Wettbewerbsverpflichtung und der sich daraus ergebenden Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Karenzentschädigung. 2. Bei so genannten fehlerhaften Arbeitsverhältnissen muss danach differenziert werden, ob das Arbeitsverhältnis schon in Vollzug gesetzt worden war oder nicht. 3. Bei bereits vollzogenem Arbeitsverhältnis ist davon auszugehen, dass das Wettbewerbsverbot im Zweifel auch dann gelten soll, wenn der Arbeitsvertrag unwirksam ist. 4. Im Hinblick auf die mit einem Fall des § 75 Abs. 3 HGB vergleichbare Interessenlage ist eine analoge Anwendung des § 75 Absatz 1 HGB auch auf den Fall einer Anfechtung des Arbeitsvertrags gemäß § 123 BGB sachgerecht. Das hat zur Folge, dass der Arbeitgeber in diesem Fall ein Wahlrecht hat, ob er an der Wettbewerbsvereinbarung festhalten oder sich durch Erklärung innerhalb eines Monats ab Erklärung der Anfechtung von der Wettbewerbsabrede mit der Wirkung der beiderseitigen Leistungsfreiheit lösen will. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 538/08 | |
| Rechtsgebiete: | HGB |
| Schlagworte: | Allgemeine Geschäftsbedingung, Karenzentschädigung, Transparenkontrolle, Unklarheitenregel, Verbindlichkeit, Wettbewerbsverbot, Zusage |
| Stichwort: | Karenzentschädigung |
| Leitsatz: | 1. Auf Wettbewerbsverbote, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitsvertrages enthalten sind, findet die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB Anwendung. Deshalb kann die formularmäßig formulierte Zusage einer Karenzentschädigung, die auch als Zusage einer niedrigeren als der gesetzlichen Karenzentschädigung verstanden werden kann, zur Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots führen. 2. Die Zusage einer Entschädigung in Höhe der "Hälfte der zuletzt gezahlten vertragsgemäßen Leistungen auf der Basis des Durchschnitts der letzten zwölf Monate des Beschäftigungsverhältnisses" entspricht nicht der nach § 74 Abs. 2 HGB vorgeschriebenen gesetzlichen Höhe. 3. Wenn in der letzten Nummer der Regelungen zum Wettbewerbsverbot bestimmt wird, dass im Übrigen die §§ 74 bis 75c HGB Anwendung finden sollen, legt schon der Wortlaut nahe, dass die gesetzlichen Bestimmungen nur gelten sollen, soweit zuvor keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen worden sind. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 14 SaGa 41/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HGB |
| Schlagworte: | Allgemeine Geschäftsbedingung, Karenzentschädigung, Transparenz-Kontrolle, Unklarheitenregel, Wettbewerbsverbot |
| Stichwort: | Karenzentschädigung |
| Leitsatz: | 1. Wettbewerbsverbote, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitsvertrages enthalten sind, unterliegen der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. 2. Auch die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB findet Anwendung. Deshalb kann die formularmäßig formulierte Zusage einer Karenzentschädigung, die auch als Zusage einer niedrigeren als der gesetzlichen Karenzentschädigung verstanden werden kann, zur Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots führen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 14 Sa 818/08 | |
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