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Kappung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 1006/06 vom 17.04.2007

Rechtsgebiete:SGB V, KHG, BPflV, PsychPV
Schlagworte:Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Kontrahierungszwang, Pflegesatzvereinbarung, Gesamtbetrag, Medizinisch leistungsgerechtes Budget, Kappung, Obergrenze, Ausdeckelungstatbestand, Veränderung, Fallzahlen, Vereinbarung, Schiedsstellenfähigkeit, Verhandlungspflicht
Stichwort:Kappung
Leitsatz:1. Die Anwendung des Ausdeckelungstatbestandes des § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV kann einer gerichtlichen Überprüfung auch dann zugänglich sein, wenn zwischen den Vertragsparteien eine Vereinbarung über eine Veränderung der Fallzahlen gegenüber dem vorangegangenen Pflegesatzzeitraum nicht zustande kommt.

2. Die Prüfung der Erforderlichkeit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 4 BPflV für eine Erhöhung der Obergrenze setzt voraus, dass zuvor von den Vertragsparteien oder der Schiedsstelle das medizinisch leistungsgerechte Budget nach § 6 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BPflV für diesen Pflegesatzzeitraum ermittelt wurde.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1006/06



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 13/05 vom 17.08.2005

Rechtsgebiete:KiTaG
Schlagworte:Kappung, Kindertagesstätte, Kosten
Stichwort:Kappung
Leitsatz:Kostenausgleich, Kriterien der Vergleichbarkeit der Einrichtungen.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 13/05

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 943/04 vom 01.03.2005

Rechtsgebiete:KHG, BPflV, SGB V
Schlagworte:Budget, Gesamtbetrag, Erlöse, Kappung, Obergrenze, Grundsatz, Beitragssatzstabilität, Ausdeckelungstatbestand, Veränderungsrate, Erforderlichkeit
Stichwort:Kappung
Leitsatz:Der sozialversicherungsrechtliche Grundsatz der Beitragssatzstabilität (§ 71 Abs. 1 SGB V) wird im Pflegesatzrecht konkretisiert und ist insbesondere nach Maßgabe des § 6 BPflV zu beachten. Basis für die Fortschreibung des Gesamtbetrages der Erlöse und des Budgets eines Krankenhauses für das Jahr 2000 ist nicht der vereinbarte (unbereinigte) Gesamtbetrag des Vorjahres, sondern der um Ausgleiche und Berichtigungen bereinigte - periodengerechte - Gesamtbetrag für das Jahr 2000. Der auf dieser Basis ermittelte Gesamtbetrag kann bei Vorliegen von Ausdeckelungstatbeständen im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 4 BPflV überschritten werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 943/04

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 12.02 vom 21.05.2003

Rechtsgebiete:GG, WRV, VwGO, AO, KiStG Rheinland-Pfalz
Schlagworte:Kirchensteuer, Steuerprogression, Billigkeitserlass, Kappung, kirchenspezifischer Erlass, Beschränkung auf Kirchenmitglieder, Differenzierungsverbot, ungehinderter Kirchenaustritt.
Stichwort:Kappung
Leitsatz:1. Die Auffassung, dass eine der Einkommensteuerprogression unterliegende Kirchensteuer regelmäßig nicht unbillig im Sinne des - hier als Landesrecht anzuwendenden - § 227 AO ist, verstößt nicht gegen Bundesrecht.

2. Der Grundsatz der Gesetz- und Tatbestandsmäßigkeit des Steuerrechts verlangt auch für den Erlass der Kirchensteuer aus kirchenspezifischen Gründen eine ausreichende normative Grundlage zumindest auf kirchenrechtlicher Ebene.

3. Es ist grundsätzlich mit Art. 3 Abs. 1 und 3 sowie Art. 4 Abs. 1 GG vereinbar, wenn eine Kirche den (Teil-)Erlass der Kirchensteuer auf in der Kirche verbliebene Mitglieder beschränkt, weil sie deren Bindung an die Kirche stärken will.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 12.02


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