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LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 11 Sa 1580/07 B vom 09.12.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Kapitalwahlrecht, Betriebsübergang
Stichwort:Kapitalwahlrecht
Leitsatz:Neben einzelfallbezogenen Fragen der Vertragsauslegung und des Betriebsübergangs wurde die Revision zugelassen wegen folgender Fragestellung aus dem BetrAVG (Seite 7):

"Die Ausübung eines bereits in der Altersversorgungzusage vorgesehenen Kapitalwahlrechts fällt nicht unter das Verbot des § 3 Abs. 1 BetrAVG. Dessen Ausübung ist eine Form der Erfüllung des Anspruchs. Als Abfindung unzulässig ist ausschließlich einen nachträgliche vertragliche Abänderung der gegebenen Zusage."
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 11 Sa 1580/07 B




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