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Kapitalaufbringung bei Verwendung eines GmbH-Mantels

Entscheidungen der Gerichte




OLG-THUERINGEN – Urteil, 4 U 37/04 vom 01.09.2004

Rechtsgebiete:GmbHG
Schlagworte:Kapitalaufbringung bei Verwendung eines GmbH-Mantels
Stichwort:Kapitalaufbringung bei Verwendung eines GmbH-Mantels
Leitsatz:1. Erweist sich die Verwendung einer Bareinlage - hier zum Erwerb von Sachanlagen - bei Wiederverwendung eines leeren GmbH-Mantels als direkter oder indirekter Mittelrückfluss an den Inferenten, ist die feie Verfügbarkeit der Einlage nicht (mehr) gegeben, so dass bei Wiederbelebung des leeren Mantels die Gesellschafter ihren Gläubigern im Rahmen der für die Vor-GmbH entwickelten Vorbelastungshaftung haften.

2. Bei engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen Einlageleistung und Sacherwerb betseht sogar die - widerlegbare - Vermutung einer verdeckten Sacheinlage mit der Rechtsfolge, dass die (Bar)Einlageschuld nicht erloschen ist.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 37/04




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